FO für das Lechrevier 7009

 

Südliche Reviergrenze, Einmündung des Weißenbach in Weißenbach:

Der Weißenbach darf nicht befischt werden (eigenes Revier)

 Breite: 47°26'22.61"N

Länge: 10°38'34.65"E

 Nördliche Reviergrenze, Einmündung Seebach, Hinterbichl – Lechaschau

 

Breite: 47°30'24.11"N

Länge: 10°42'40.22"E

 

  • Die Bestimmungen des Tiroler Fischereigesetzes, des Tierschutzes, sowie naturschutzrechtliche Bestimmungen sind genau einzuhalten.
  • Der Inhaber des Erlaubnisscheines muss im Besitz einer Unterweisungsbestätigung oder eines staatlichen Fischereischeines sein. Weiters ist die Mitgliedschaft beim Tiroler Landesfischereiverband notwendig.
  • Die Angelsaison beginnt am 1. März und endet am 30. September.
  • Vom 1. März bis 30. September sind als Köder künstliche Fliege, Blinker, Spinner, Wobbler, Twister (Gummifisch) sowie Elritze (Pfrille) erlaubt.
  • Das Angeln ist von der Morgen- bis zur Abenddämmerung erlaubt.
  • Nachtfischen ist verboten.
  • Der Erlaubnisscheininhaber ist für Schäden und Unfälle während der Ausübung der Fischerei selbst verantwortlich. Der Fischereiverein übernimmt keine Haftung.
  • Angelgerät: 1 Spinn- oder Fliegenrute.
  • Fischereigrenzen:
    Linkes Lechufer samt Zuflüssen und Gerinnen vom Einfluss des Weißenbach ca. 8km flussabwärts bis zur Einmündung des Seebachs in Lechaschau. Am Weidateich und Hornberger Teich ist das Angeln verboten!
  • Untermaßige bzw. geschonte Fische sind unverzüglich mit zu ihrer Erhaltung erforderlichen Sorgfalt zurückzusetzen. Setzkescher sind verboten.
  • Es dürfen täglich max. 3 Edelfische (Bachforelle, Regenbogenforelle, Bachsaibling) entnommen werden.
  • Äschen sind schonend zurückzusetzen.
  • Diese Karte gilt nicht für den Vereinsteich (Angelteich am Gächtle)

Die Gewässerordnung des 1. Außerferner Fischereivereines wurde am 08.02.2010 beschlossen und tritt mit dem Tag der Beschlussfassung in Kraft.

Petri Heil und einen schönen erfolgreichen Angeltag wünscht ihne der  1. AFV Höfen.